Neues Heizungsgesetz mit Förderungen für Wärmepumpen? Das sollten jetzt Hausbesitzer wissen:

Die CDU hatte das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als „Heizungsgesetz“, schon lange im Visier – nun steht offenbar eine Abschaffung in der bisherigen Form bevor. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist klar formuliert: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Doch was bedeutet das konkret für Verbraucher?

Zunächst einmal: Das GEG verschwindet nicht komplett, sondern soll in einer neuen, überarbeiteten Fassung wieder eingeführt werden. Die Neufassung soll laut Koalition technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Vor allem die bisher oft kritisierte 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen steht auf der Kippe. Zukünftig soll es keine strengen Vorgaben mehr zur Heiztechnologie geben – stattdessen sollen Bürger freier zwischen verschiedenen, auch emissionsarmen Heizlösungen wählen können.

Ein zentraler Punkt der neuen Gesetzespläne ist der Fokus auf die tatsächliche CO₂-Einsparung. Statt kleinteiliger Vorschriften geht es künftig darum, effektive und messbare Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich umzusetzen. Das Ziel bleibt also: weniger Treibhausgase, mehr Energieeffizienz – nur mit mehr Handlungsspielraum für die Bürger.

Verunsicherung bleibt trotzdem bestehen. Denn gerade der ständige Kurswechsel sorgt bei vielen Hausbesitzern für Unsicherheit. Verbraucherschützer kritisieren, dass Verbraucher Klarheit und Planbarkeit brauchen – nicht neue Fragezeichen.

Förderprogramme für Heizungen

Ein Lichtblick: Förderprogramme bleiben weiterhin bestehen. Wer also über eine neue Heizung – etwa eine moderne Wärmepumpe – nachdenkt, kann nach wie vor Fördermittel nutzen, um die Investition abzufedern.

SELL Gebäudetechnik aus Lübeck steht Ihnen in dieser unübersichtlichen Phase als kompetenter Ansprechpartner für Beratung, Planung und Umsetzung zur Seite – ob bei der Wahl der passenden Heiztechnik, der Förderanträge oder dem fachgerechten Einbau. Nutzen Sie die Chance auf staatliche Unterstützung – bevor sich gesetzlich erneut etwas ändert.

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